Eppendorf XplorerPlus Manuel d'utilisateur Page 70

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Eppendorf Xplorer® (plus) — Bedienungsanleitung
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11.3 Entsorgung
Beachten Sie im Falle einer Entsorgung des Produktes die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
Information zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten in der
Europäischen Gemeinschaf
t
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird für elektrisch betriebene Geräte die Entsorgung
dur
ch nationale Regelungen vorgegeben, die auf der EU-Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE) basieren.
Danach dürfen alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte im Business-to-Business-Bereich,
in den dieses Produkt eingeordnet ist, nicht mehr mit dem kommunalen oder Hausmüll entsorgt
werden. Um dies zu dokumentieren sind sie mit folgendem Kennzeichen ausgestattet:
Da die Entsorgungsvorschriften innerhalb der EU von Land zu Land
unterschiedlich sein können, bitten wir Sie im Bedarfsfall Ihren Lieferanten
anzusprechen.
In Deutschland gilt diese Kennzeichnungspflicht ab dem 23.03.2006. Ab
diesem Termin hat der Hersteller für alle ab dem 13.08.2005 gelieferten
Geräte, eine angemessene Möglichkeit der Rücknahme anzubieten. Für alle
vor dem 13.08.2005 gelieferten Geräte ist der Letztverwender für die
ordnungsgemäße Entsorgung zuständig.
WARNUNG!
Explosions- und Brandgefahr durch überhitzte Akkumulatoren und Batterien.
Erhitzen Sie Akkumulatoren und Batterien nicht über 80 °C und werfen Sie sie nicht ins
Feuer.
Akkumulatoren und Batterien entsorgen
Entsorgen Sie Akkumulatoren und Batterien nicht im Hausmüll. Entsorgen
Sie Akkumulatoren und Batterien entsprechend den lokal geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
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Transport, Lagerung und Entsorgung
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